Die Landesregierung hat ihr Schutzkonzept vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Impfquote neu ausgerichtet. Im Zentrum der Neuausrichtung steht der Grundgedanke, den Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entsprechend ihrem infektiologischen Gef?hrdungspotential zu erm?glichen. Die Corona-Verordnung Studienbetrieb wurde deshalb am 23.08.2021 entsprechend angepasst und für den Studienbetrieb weiterentwickelt.

Der Pr?senzstudienbetrieb ist nunmehr wieder zul?ssig und ausdrücklich gewünscht. Zur Realisierung wird entsprechend der Corona-Verordnung Studienbetrieb ein Mindestabstand zukünftig lediglich empfohlen. Pr?senzveranstaltungen sind von dem Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regelung) abh?ngig. Erg?nzend zur Pr?senzveranstaltung bleibt die Onlinelehre als zus?tzliches Element wichtig im Rahmen der Pandemiebek?mpfung oder weil sie qualitativ das Lehrangebot bereichert.?Die Konkretisierung der Umsetzung der neuen Corona-Verordnung?Studienbetrieb an der HFT Stuttgart zum Wintersemester 2021/22 wird derzeit vom Rektorat und der studentischen Abteilung vorbereitet. N?here Informationen dazu wird es in der Corona-Regelberichterstattung September 2021 geben.

Weitere Informationen:
Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 23. August 2021
Ministerin?Theresia Bauer im Interview mit dem SWR

Ver?ffentlichungsdatum: 24. August 2021
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