Meisterinnen und Meister sowie bei gleichwertig anerkannten Fortbildungslehrg?ngen (i.d.R. Aufstiegsfortbildung ¨¹ber 400 UE) k?nnen unter folgenden Umst?nden den Hochschulzugang bekommen (siehe ¡ì 58 Abs. 5/6 LHG)
Sie haben als berufliche Fortbildung entweder
- eine Meisterpr¨¹fung ODER
- eine der Meisterpr¨¹fung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen ?ffentlich-rechtlichen Regelung ODER
- eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist, ODER
- eine Fachschule nach abgeschlossener Ausbildung (¡ì 14 Schulgesetz) erfolgreich abgeschlossen.
Der/die BewerberIn vereinbart ein Beratungsgespr?ch mit der/dem jeweiligen StudiendekanIn des entsprechenden Studiengangs. Dieses Beratungsgespr?ch ist nach ¡ì 2 Abs. 1 BerufsHZVO verpflichtend vor bzw. w?hrend der Bewerbung an der Hochschule nachzuweisen.
Haben Sie bereits einen Nachweis ¨¹ber ein Beratungsgespr?ch im angestrebten Studiengang von einer anderen Hochschule in Baden-W¨¹rttemberg, dann wird dieser anerkannt.
Unterlagen f¨¹r die Bewerung:
Haben Sie die Voraussetzungen erf¨¹llt, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung f¨¹r ein Studium
- eine beglaubigte Kopie Ihres Meisterzeugnisses bzw. Ihres Fortbildungszeugnisses sowie
- eine einfache Kopie des Beratungsnachweises zusammen
- mit den ¨¹brigen erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.